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Aktuelle Stellenangebote
Maskenbildner/in (m/w/d)
Bewerbungsschluss: 31.05.2026
Besetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vorspieler:in der ersten Violinen (m/w/d)
Bewerbungsschluss: 03.06.2026
Besetzung ab dem 17.08.2026
Vorspieler:in der ersten Violinen (m/w/d)
Das Philharmonische Orchester Bremerhaven sucht eine
Vorspieler:in der ersten Violinen (m/w/d)
ab dem 17.08.2026.
Die Vergütung erfolgt nach TVK-C mit Tätigkeitszulage der Stufe 2.
Es handelt sich um eine, zunächst für die Dauer einer Schwangerschaft und des voraussichtlichen Mutterschutzes, befristete Anstellung in Vollzeit.
Das Probespiel findet statt am 16.06.2026 um 10:00 Uhr im Orchesterprobesaal des Stadttheaters Bremerhaven.
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Wir fördern die Beschäftigung von Frauen und begrüßen daher deren Bewerbungen.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bevorzugt via MUVAC.com bis zum 03.06.2026 an:
Philharmonisches Orchester Bremerhaven
Orchestergeschäftsführung
Am Alten Hafen 25
27568 Bremerhaven
E-Mail: orchesterbuero@magistrat.bremerhaven.de
Bitte reichen Sie nur Kopien ein, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Reisekosten können leider nicht erstattet werden!
Link: www.philharmonisches-orchester-bremerhaven.de
Maskenbildner:in (w/m/d)
Das Stadttheater Bremerhaven sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
ein:n Maskenbildner:in (w/m/d)
- Entgeltgruppe 6 TVöD (Entgeltordnung/VKA) –
in Vollzeit mit 39 Wochenstunden als Krankheitsvertretung.
Das Stadttheater Bremerhaven ist ein Mehrspartentheater mit Musiktheater mit Oper, Operette, Musical, Ballett, Schauspiel und Kinder- und Jugendtheater mit starker Verankerung in der Stadtgesellschaft.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Umsetzung aller manuellen und künstlerischen Tätigkeiten der Maskengestaltung nach Vorgaben des Bühnen- und Kostümbildners bzw. des Chefmaskenbildners
- Vorbereitung und Betreuung von Proben/ Vorstellungen im Schauspiel und Musiktheater
- Schminken bzw. frisieren von Darsteller:innen
- Betreuung der Maske während der Vorstellungen
- Wartungs- und Pflegearbeiten im maskenbildnerischen Bereich
Voraussetzung für eine Bewerbung:
Als fachliche Voraussetzung gilt eine abgeschlossene Ausbildung als (Theater)Friseur:in oder Maskenbildner:in oder vergleichbare Ausbildung. Berufserfahrung an einem Mehrspartentheater ist von Vorteil. Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Kreativität, Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer. Künstlerisches Einfühlungsvermögen sowie Phantasie. Kontaktfreudigkeit, Anpassungsfähigkeit und Sensibilität im Umgang mit den Darstellenden.
Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden als Krankheitsvertretung. Eine Entfristung ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Wir bieten Ihnen:
- eine freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
- eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem interessanten Aufgabenspektrum
- tarifgerechte Bezahlung inkl. Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- einen sicheren Arbeitsplatz
- betriebliche Gesundheitsförderung (u.a. Hansefit)
- lebensphasenorientierte Personalentwicklung
- ein breitgefächertes Fort- und Weiterbildungsangebot
- familienfreundliche Arbeiten (Zertifikat audit berufundfamilie)
- Jobticket.
Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir darum, vorliegende Nachweise einer Schwerbehinderung bzw. einer Gleichstellung Ihrer Bewerbung beizufügen.
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Informationen über die Seestadt Bremerhaven erhalten Sie im Internet unter www.bremerhaven.de. Als erster Ansprechpartner und für weitere Informationen steht Ihnen unser Chefmaskenbildner Herr Pecher unter 0471/48206-240 oder henrik.pecher@magistrat.bremerhaven.de zur Verfügung.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Kopien der Zeugnisse Ihrer Studien- oder Ausbildungsabschlüsse, eines aktuellen Arbeitszeugnisses oder einer aktuellen dienstlichen Beurteilung bei. Auf ein Foto, Originalzeugnisse und -bescheinigungen sowie Mappen und Folien bitten wir zu verzichten. Bei erfolgloser Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, geben Sie bitte Ihre derzeitige Entgeltgruppe bzw. Ihre derzeitige Besoldungsgruppe an. Bitte bewerben Sie sich möglichst per Email. Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31.05.2026 an das
Stadttheater Bremerhaven
Henrik Pecher
Am Alten Hafen 25
27568 Bremerhaven
E-Mail: Bewerbung.TA@magistrat.bremerhaven.de
Für Vorstellungsgespräche werden keine Fahrtkosten erstattet.
Informationspflicht nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung für Bewerber:innen:
Wir bitten Sie, die Informationen zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zur Kenntnis zu nehmen. Sie finden diese unter www.bremerhaven.de oder direkt im Personalamt. Mit Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich mit der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden.
Ausbildungsplätze
Das Stadttheater Bremerhaven bietet jährlich ab August bzw. September Ausbildungsplätze in dem vielseitigen und zukunftsorientierten Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik an.
Voraussetzungen:
Abitur, Abschluss der Höheren Handelsschule, mittlerer Schulabschluss, erweiterte oder einfache Berufsbildungsreife bzw. ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Auf Grund hoher Anforderungen im theoretischen Bereich (Berufsschule) ist in einigen Ausbildungsberufen ein höherwertiger Schulabschluss sinnvoll.
Für alle Ausbildungsgänge sollten Spaß an Teamarbeit, Fleiß, Ausdauer, Flexibilität, ein gutes Sozialverhalten und die Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem zu Ihren Stärken gehören.
Bewerbungen für mehrere Ausbildungsberufe sind möglich. Für jeden ausgewählten Beruf den üblichen Bewerbungsunterlagen bitte Fotokopien (keine Originale) der letzten beiden Schulzeugnisse, ggf. des Abschlusszeugnisses einer vorab besuchten allgemeinbildenden Schule und von evtl. vorhandenen Zeugnissen über Beschäftigungen seit der Schulentlassung sowie einen Nachweis über die derzeitige Tätigkeit beifügen. Bitte reichen Sie die Unterlagen, die nicht beglaubigt sein müssen, ohne Mappen oder Klarsichtfolien ein.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte jeweils bis zum 30. September an:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Personalamt (11/41) -
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven
Für Auskünfte stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Technischer Direktor
Herr Feldmann, Tel.: 0471 482 06 - 119
Ausbilder – Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Herr Lang, Tel.: 01471 482 06 - 160
Mail: Ausbildung.VAT@magistrat.bremerhaven.de
Personalamt (Aus- u. Fortbildung)
Herr Adomeit, Tel.: 0471 590 - 2653
Weitere Informationen gibt es unter www.bremerhaven.de/ausbildung
Einen Einblick in die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik gibt es im Logbuch Bremerhaven.
Bei allen Ausschreibungen
ist zu beachten:
Die zu besetzende Stelle ist (sofern nicht anders vermerkt) in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet.
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven und das Stadttheater Bremerhaven fördern die Beschäftigung von Frauen und begrüßen daher ihre Bewerbungen sowie die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Auch Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir darum, vorliegende Nachweise einer Schwerbehinderung bzw. einer Gleichstellung Ihrer Bewerbung beizufügen.
Bitte reichen Sie nur Kopien ein, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der Frist gem. §15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Eventuell anfallende Fahrtkosten können nicht erstattet werden.
